Zugelassener Versender (ZV)

Der Zugelassene Versender kann an einem von der EZV zugelassenen Ort - in der Regel ist dies das Firmendomizil - die Ausfuhrzollanmeldung vornehmen. Eventuelle Kontrollen werden am zugelassenen Ort durchgeführt.

Der Verfahrensablauf wird für jeden ZV individuell in einem Abnahmebericht festgelegt und dient als Grundlage für die Bewilligungserteilung.

Die Vorteile dieses Verfahrens sind:

  • Zeitersparnis
  • Geographische Unabhängigkeit
  • Beschleunigung der Zollverfahren
  • Zuteilung einer eigenen Zollstelle als Ansprechpartner

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