Versandschein für Nicht-Gemeinschaftswaren (T1)

Versandschein für Nicht-Gemeinschaftswaren wie Waren aus der Schweiz oder Norwegen. Das T1 wird auch für Waren aus Drittländern ausgestellt, die z.B. aus Übersee über einen Seehafen unverzollt das Empfangsland erreichen.

Beispiel: Ausländische Nicht-EU Ware, welche aus Rotterdam vom Seeschiff kommend direkt ans Firmendomizil geliefert wird, muss mit einem Transitverfahren (T1) transportiert werden.

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