Mit den Anpassungen im Bereich HS werden den neusten technologischen Entwicklungen Rechnung getragen, der internationale Handel mit Fischen und Krustentieren sowie nicht unbedenklichen chemischen Erzeugnissen besser überwacht und die entsprechenden Statistiken verbessert. Mit den Anpassungen durch das IT-Abkommen werden verschiedene Informationstechnologieprodukte zollfrei. Der Bundesrat hat den Änderungen am 10. und 29. Juni 2016 zugestimmt.
Weitere Informationen:
Änderungen Zolltarif per 1. Januar 2017