e-dec Herbstrelease 2016

Am Sonntag den 30.10.2016 wird die EZV den e-dec Herbstrelease installieren. Dieses Release wird nur noch das neue e-dec Schema V4.0 unterstützen, welches in den aktuellen SISA Declare-it Release V3.5 vollständig integriert ist.

ZE Adresse

Wenn Sie die ZE Adresse noch nicht eingepflegt haben, können Sie auf unserer Website (siehe Weitere Informationen) das entsprechende Formular ausfüllen, zuhanden unseres Support Teams.

Je nach vorliegendem Fall wird Ihnen eine Variante (siehe Infoticker Nr. 25) vorgeschlagen.

Weitere Informationen

ZO Orte

Mit der Umsetzung des e-dec Schemas 4.0 wird die Adresse des zugelassenen Empfängers bei der Domizilverzollung notwendig. Zur ZE Adresse muss zwingend ein gültiger ZO Code verwendet werden. Ansonsten erhalten Sie die Fehlermeldung R306 zurück. Die aktuellen ZO Codes sind in der Zollkundenverwaltung unter der Rolle ZE ersichtlich.

Abladeort

Ab dem Herbstrelease wird der erfasste Abladeort bei einer Einfuhrdeklaration auf Gültigkeit geprüft. Bei einer Domizilverzollung muss zwingend ein ZO Code erfasst werden, für den der ZE an der entsprechenden Dienststelle auch berechtigt ist.

Der Ausnahmeort (CH009006ZO9999N000001) kann jederzeit ohne ZKV Prüfung erfasst werden.

Besteht keine Berechtigung für den gewählten ZO Code, wird die Deklaration mit der Fehlermeldung der Regel R350 abgewiesen.

Bei einer Grenzverzollung darf kein Abladeort erfasst werden. Es wird lediglich der Ausnahmeort akzeptiert.