REX (Registered Exporter)

Die heute, im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten der Entwicklungsländer, angewendeten FormA Ursprungszeugnisse sollten mit dem Projekt REX durch Ursprungserklärungen (Statements of Origin = SoO) ersetzt werden.

Diese neuen SoO können durch den Ausführer selbstständig erstellt werden, erfordern jedoch eine Registrierung im Ausfuhrland.

Ab dem 1.1.2017 können Waren aus Entwicklungsländern mit dem SoO anstelle des FormA präferenzbegünstigt eingeführt werden. In einer Übergangsfrist werden sowohl SoO als auch FormA als Präferenzdokumente akzeptiert. Ab spätestens 1.7.2020 dürfen nur noch SoO zur Anwendung kommen.

Exporteure, welche Waren aus Entwicklungsländern aus der Schweiz in die EU oder Norwegen re-exportieren, müssen ab 1.1.2017 als Registered Exporter (REX) registriert sein und Statements of Origin ausstellen.

Die Registrierung wird ab 1.12.2016 möglich sein. Die EZV wird weitere Informationen und Formulare im Laufe des Novembers publizieren.

Für Vormaterialien, die von der Schweiz in ein Entwicklungsland gesendet werden um anschliessend wieder in die CH, die EU oder Norwegen ausgeführt zu werden, müssen zwingend SoO ausgestellt werden. Bei Sendungen über 10‘300 CHF muss sich der Ausführer zusätzlich als Registered Exporter registrieren lassen.

Für das neue Dokument „Statement of Origin“ wird ab 1.1.2017 der e-dec Dokumentencode 866 zur Verfügung gestellt.

Die angepassten Plausiprüfungen, welche durch den neuen Dokumentencode betroffen sind, werden wir Ihnen noch im Q4 als Patch zur Verfügung stellen.

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