Papier-Geleitschein hat ausgedient

Ab 1. Mai 2015 ist in der Schweiz die Zollabwicklung der nationalen Transitverkehre nur noch elektronisch möglich. Der Geleitschein 11.51 kann nicht mehr verwendet werden.

Die Ablösung von Papierformularen durch IT-Lösungen und elektronische Dokumente kommt bei der Schweizer Zollverwaltung stetig voran. Dies ermöglicht Prozessoptimierungen und kostensparende Effizienzsteigerungen bei Unternehmen. Bereits seit 2013 sind nur noch elektronische Zollanmeldungen gültig. Ab 1. Mai ist auch der elektronische nationale Transit obligatorisch.

Ein Geleitschein wird ausgestellt, wenn die Ware nicht an der Schweizer Grenze verzollt, sondern im Transit zum Schweizer Empfänger versandt wird oder wenn Waren aus dem Offenen Zolllager (OZL) im Transit zum Beispiel zum Flughafen befördert werden.

Heute muss ein Geleitschein mit Kugelschreiber oder Schreibmaschine ausgestellt werden. Danach wird eine Seite zum Zollamt gebracht, ein Durchschlag bleibt beim Spediteur/Zollagenten und eine Seite nimmt der LKW-Fahrer mit. Der Empfänger in der Schweiz muss mit diesem Original zu seinem Zollamt gehen, um das Verfahren abzuschliessen. Falls der LKW-Fahrer vergisst, den Geleitschein beim Absender mitzunehmen oder beim Empfänger abzugeben, muss er zurückfahren, denn nur Originale werden vom Zoll akzeptiert!

Mit der Informatisierung des nationalen Transitverfahrens (InTV) wird der nationale Transit elektronisch eröffnet bzw. gelöscht. Ein Dokument kann ausgedruckt oder per Email verschickt werden, hat aber keine rechtliche Bedeutung mehr. Das Zollamt weiss sofort, welche Ware wohin unterwegs ist - und nicht erst drei Tage später wie bisher.

Seit 2014 haben mehrere Spediteure die SISA Software Declare-it für den nationalen Transit InTV eingeführt. „Nachdem heute praktisch alle wesentlichen Zollverfahren in der Schweiz elektronisch abgewickelt werden,waren wir sehr an einer digitalen Lösung für den nationalen Transitverkehr interessiert. Mit dem neuen InTV-Verfahren können wir endlich auf das Weiterleiten der Geleitschein-Dokumente verzichten und auf einfache Weise Transite an der Grenze eröffnen", sagt Heinz Hirt, Leiter Zoll und International, Lagerhäuser Aarau AG.

„Das Handling des neuen InTv-Verfahrens ist einfach und in unserem Softwaresystem Declare-it von SISA gut gelöst. Die Abfertigung der Geleitscheine mit der neuen elektronischen Lösung InTV gibt uns endlich die Möglichkeit, die Löschung der Geleitscheine selbst zu überwachen, bei Unregelmässigkeiten schnell zu intervenieren und damit finanzielle Schäden zu verhindern“, erläutert Daniel Bloch,Customs Projects, Agility Logistics AG, Basel.

„Unsere Kunden können mit der InTV-Applikation deutliche Effizienzsteigerungen erzielen.Daten werden durchgängiger abgebildet und in das neue Verfahren übernommen. Die systembasierte Nachverfolgung erhöht die Transparenz im gesamten Ablauf und stellt so sicher, dass Geleitscheine am Ende des Transports wirklich gelöscht und Bürgschaften schneller entlastet werden", ergänzt Roland Schumacher, CEO, SISA Studio Informatica SA.

Es lässt sich heute schon feststellen, dass InTV die Fehlerquote im nationalen Transit senkt und die Transparenz im gesamten Ablauf erhöht. Zudem ist für Zugelassene Versender (ZV) und Empfänger (ZE) der unumgängliche Weg mit den Geleitscheinkopien zum Zollschalter dank InTV passé.

Der seit Dezember 2013 laufende Parallelbetrieb von Verfahren in Papierform mit den Geleitscheinformularen 11.51/11.52 und mit elektronischen Geleitscheinen läuft per 30. April definitiv aus. Spediteure/Transporteure, die heute noch keine IT-Lösung für den elektronischen Geleitschein haben, müssen sich jetzt beeilen. Der 1. Mai läutet somit ein neues Zeitalter ein.

Autor: Roland Schumacher, CEO SISA
Quelle: ITJ Nr. 15-16 2015 vom 10.4.2015