REX (Registered Exporter)

Folgende Änderungen treten ab 01. Januar 2017 in Kraft:

Lieferanten, die Vormaterialien in Entwicklungsländer liefern, die zur Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendet werden, müssen sich als Registered Exporter registrieren und ab 1.1.2017 die neuen Ursprungserklärung (Statement on Origin SoO) verwenden.

Sendungen unter CHF 10‘300.- können weiterhin mit Ursprungserklärungen ohne REX-Nummer versendet werden.

Die Registrierung zum Registered Exporter muss über Ihre zuständige Zollkreisdirektion erfolgen. Sie finden weitere Unterlagen und das REX Antragsformular auf der Zollwebseite.