Einfluss des Brexit auf die Schweizer Verzollung

​Die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) basieren haupt­sächlich auf dem bilateralen Abkommen mit der EU, welches nach einem ungeordneten EU-Aus­tritt ohne Vertrag (No-Deal) nicht mehr an­ge­wen­det werden könnte.

Die Schweiz hat im Februar ein bilaterales Han­dels­abkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen, welches im No-Deal Fall vorläufig angewendet würde. Falls sich die EU und UK in den nächsten Tagen doch noch auf ein Aus­tritts­ab­kommen (Deal) einigen könnten, wür­de das bestehende Freihandelsabkommen Schweiz-EU bis mindestens 31.12.2020 angewendet werden.

Unabhängig vom Austrittsszenario wird es daher im Einfuhrzollverfahren weiterhin möglich sein, Waren mit Präferenz zu einem reduzierten Zoll­an­satz anzumelden.

Weitere Informationen zum Brexit

EZV – Allgemeine Informationen zum Brexit

EZV - Vorläufige Anwendung des Handels­ab­kom­mens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (12.03.2019) (in German only)

Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dem «Brexit» (Stand 29.03.2019) (in German only)


NCTS

Das Vereinigte Königreich ist im Februar dem gemein­samen Versandverfahren (gVV) als selbst­stän­dige Vertragspartei beigetreten. Sobald UK die EU verlässt, wird dieser Beitritt wirksam. Somit können auch nach einem Brexit Ver­sand­ver­fahren mit UK abgewickelt werden.

Die Hauptverpflichteten müssen klären, ob die aktuel­len Bürgschaften auch auf UK als neue Vertrags­partei gelten.

Weitere Informationen

Beitritt des Vereinigten Königreichs von Gross­bri­tan­nien und Nordirland zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (01.03.2019) (in German only)


Securitydaten

Falls das Vereinigte Königreich die EU unge­ord­net (No Deal, Hard Brexit) verlässt, müss­en bei der Ausfuhr und beim Transit zwingend Sicher­heits­daten angegeben werden.

Weitere Informationen

Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit: Bilateraler Verkehr Schweiz - Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland (20.03.2019) (in German only)


Stammdaten

Die EZV wird neue e-dec und NCTS Stammdaten liefern. Da je­doch die Ansätze gleichbleiben und lediglich der Landcode „GB“ von der EU Ländergruppe in eine eigene Länder­gruppe wechseln wird, kann sowohl mit den alten, wie neuen Stammdaten eine Prä­ferenz­verzollung gewählt werden.